Motorräder


Klasse A25 (offen) Yamaha 600
Klasse A18 BMW 650
Klasse A1 Honda 125er
Klasse M Simson S53


Führerscheinklasse A

Beinhaltet A1, M
ab 18/25 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung. Dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.



Führerscheinklasse A1

Beinhaltet M
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer

bis 125 cm³ Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.



Führerscheinklasse M

ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer

maximal 45 km/h
Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor