| Klasse A25 (offen) |
Yamaha 600 |
| Klasse A18 |
BMW 650 |
| Klasse A1 |
Honda 125er |
| Klasse M |
Simson S53 |
Führerscheinklasse A
Beinhaltet A1, M
ab 18/25 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung. Dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Führerscheinklasse A1
Beinhaltet M
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
bis 125 cm³ Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.
Führerscheinklasse M
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
maximal 45 km/h
Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor
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