1. Was wird alles benötigt?
  • Personalausweis als Nachweis für Geburtstag und –ort
  • Sehtestbescheinigung
  • ein aktuelles Passfoto (35x45mm) als Frontalaufnahme
  • eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs oder einen Kurs „Lebensrettende Maßnahmen“

Die untenstehende Tabelle zeigt Ihnen, welche Unterlagen Sie für welche Führerscheinklasse benötigen.

 
   Motorrad   PKW   LKW   Busse 
  A A2 A1 AM B BE C CE C1 C1E D DE D1 D1E
Lichtbild X X X X X X X X X X X X X X
Sehtest X X X X X X                
ärztliches
Zeugnis
            X X X X X X X X
augenärztliches 
Gutachten
            X X X X X X X X
besonderes
ärztliches
Gutachten
                    X X X X
Kurs
lebensrettende
Maßnahmen
X X X X X X                
Erste-Hilfe-Kurs             X X X X X X X X
*Klassen die grau hinterlegt sind bilden wir nicht aus.





























2. Führerscheinantrag
Sobald Sie sich bei einer Fahrschule angemeldet haben, können Sie auch den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihrer Gemeinde oder Kreisverwaltung stellen. Die Antragsformulare bekommen Sie in Ihrer Fahrschule. Da der neue Scheckkarten-Führerschein Ihre Unterschrift trägt, müssen Sie persönlich zum Amt.
3. Theoretischer Unterricht
Ein Fahrzeug führen ist mehr als Kuppeln und Schalten. Je nach Führerscheinklasse ist eine bestimmte Anzahl von Theoriestunden vorgeschrieben. In diesen Theoriestunden werden Sie beispielsweise mit Verkehrsregeln, Gefahrensituationen und Gesetzen vertraut.
Ihr so erworbenes Wissen müssen Sie später in einer Theoretischen-Prüfung unter Beweis stellen.
4. Praktischer Unterricht
In der Praktischen-Ausbildung lernen Sie ein Fahrzeug sicher zu beherrschen. Ihr Fahrlehrer wird Sie zunächst mit dem Fahrzeug und dessen Bedienung vertraut machen. Anschließend werden einfache Aufgaben kommen (ruhige Straßen usw.). Später kommen immer schwierigere und komplexere Verkehrssituationen hinzu.
Je nach Führerscheinklasse sind neben einer Grundausbildung eine Mindestanzahl bestimmter Fahrstunden (Sonderfahrten) zu je 45 Minuten vorgeschrieben. Für die Klasse B (PKW) sind das beispielsweise 5 Stunden Überland-, 4 Stunden Autobahn- und 3 Stunden Nachtfahrt.
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