Der Führerschein mit 17 heißt offiziell »Begleitetes Fahren«.

Bei jeder Fahrt vor der Volljährigkeit muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein.

Man kann sich ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der
Klasse B oder BE anmelden und stellt einen Antrag beim zuständigen Amt. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, beginnt die ganz normale Ausbildung in der Fahrschule.

Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung kann, frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung abgegelegt werden. Wenn man die Prüfung bestanden und inzwischen 17 Jahre alt ist, erhält man keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung. Dieses Dokument wird allerdings nur in Deutschland anerkannt.

Ab dem 18. Geburtstag hat man noch drei Monate Zeit, um beim zuständigen Straßenverkehrsamt den vollwertigen Führerschein zu beantragen. In diesen drei Monaten darf übergangsweise noch mit der Prüfbescheinigung gefahren werden — auch ohne die Begleitung! Ins Ausland sollte man während dieser Zeit aber noch nicht fahren, da die Prüfbescheinigung nicht anerkannt wird.

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